Österreichische Gesellschaft für Soziologie
     

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Begutachtungsverfahren

Eingereichte Beiträge werden von zwei Personen begutachtet. Ein Gutachten kann von einem Redaktionsmitglied erstellt werden. Zumindest das zweite Gutachten wird extern an eine fachlich geeignete Person vergeben. Alle GutacherInnen werden gegenüber den AutorInnen anonym gehalten. Alle AutorInnen werden gegenüber den externen GutachterInnen anonym gehalten.
Die Gutachten haben in sachlicher und schriftlicher Weise zu begründen, warum ein Beitrag angenommen oder abgelehnt wird bzw. überarbeitet werden soll. Im Fall von Überarbeitung ersuchen wir die GutachterInnen um entsprechende Vorschläge.

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